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Das
Förderprogramm
1. Erinnerung
Die
Paul Grüninger Stiftung pflegt mit geeigneten Massnahmen das Gedenken
an den St. Galler Polizeikommandanten und Flüchtlingsretter Paul
Grüninger und an andere Menschen, die in seinem Sinne handelten.
Die Stiftung erinnert auch an jene Menschen, die nicht auf einen Paul
Grüninger stiessen und in Bedrohung und Verfolgung allein gelassen
wurden.
2. Paul Grüninger Preis
Die Stiftung verleiht periodisch einen Preis für besondere Menschlichkeit
und besonderen Mut im Sinne Paul Grüningers. Die Kriterien der Preisvergabe
und die Preissumme werden in einer Ausschreibung bekannt gegeben, die
beim Sekretariat der Stiftung bezogen werden kann.
3. Forschungs- und Publikationsbeiträge
Die Stiftung unterstützt mit Förderbeiträgen Projekte
zur Erforschung und Darstellung von historischen und gegenwärtigen
Bestrebungen im Dienste der Menschenrechte. Die Stiftung fördert
auch die Erforschung und Darstellung des Schicksals von Menschen, die
in Bedrohung und Verfolgung allein gelassen wurden.
4. Veranstaltungen
Die Stiftung kann öffentliche Veranstaltungen und Tagungen organisieren
oder mittragen, welche die Durchsetzung von Menschlichkeit oder ihre Verhinderung
thematisieren.
5. Ausserordentliche Beiträge
Die Stiftung kann im Rahmen ihrer beschränkten Mittel finanzielle
Zuwendungen an Personen ausrichten, die durch ihre besondere Menschlichkeit
und ihren Mut in materielle Not geraten oder Opfer von Menschenrechtsverletzungen
geworden sind. |
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